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Was tun bei unrichtigem Steuerausweis auf einer Rechnung?

Was tun bei unrichtigem Steuerausweis auf einer Rechnung?

Unter unrichtigem Steuerausweis versteht man die auf der Rechnung zu hoch, zu niedrig, fälschlich oder durch einen Rechenfehler inkorrekt ausgewiesene geschuldete Umsatzsteuer.

Wenn der Steuerbetrag auf der Rechnung zu hoch ausgewiesen wurde, schuldet der Rechnungsaussteller diesen Betrag.

Wenn der Betrag auf der Rechnung zu niedrig ausgewiesen wurde, wird dem Finanzamt dennoch der richtige Steuerbetrag geschuldet. Hingegen darf der Rechnungsempfänger nur die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).

Eine wirksame Rechnungsberichtigung kann nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden. Zwei Möglichkeiten stehen offen: entweder wird eine Berichtigungsnote ausgestellt, auf der nur die nötige Berichtigung angeführt ist, oder es wird eine berichtigte Rechnung zur ursprünglichen Rechnung ausgestellt. In dieser berichtigten Rechnung muss auf die ursprüngliche Rechnung hingewiesen werden, da sonst Umsatzsteuer aus beiden Rechnungen geschuldet wird. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass die berichtigte Rechnung dem Empfänger zugegangen ist.

(erstellt am 18.10.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 18/10/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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