Verwendung einer falschen UID-Nummer beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Wenn das österreichische Unternehmen die Waren jedoch nicht nach Österreich schicken lässt, der Lieferant irrtümlicherweise aber dennoch die österreichische UID-Nummer auf der Rechnung anführt, muss der innergemeinschaftliche Erwerb in Österreich dennoch versteuert werden, obwohl die Ware nie nach Österreich gekommen ist. Dies kann der österreichische Unternehmer verhindern, indem er den ausländischen Lieferanten umgehend auf seinen Fehler hinweist und die österreichische UID-Nummer korrigieren lässt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, dass die Erwerbsbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat vorgenomen wurde.
erstellt am 05/11/2012 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
zurück