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Verlängerung Handwerkerbonus

Verlängerung Handwerkerbonus

Der Ministerrat hat eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Die Anträge für die Förderung von Handwerkerleistungen sind ab dem 1. Juli 2016 (bis zum 31.12.2017) erneut möglich.

Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden – neu ist, dass auch Barzahlungen möglich sind, eine Überweisung des Honorars ist aufgrund der Registrierkassenpflicht nicht mehr zwingend.

Arbeitsleistungen von € 200,- bis höchstens € 3.000,- (netto) werden mit 20% des Rechnungsbetrages gefördert, max. beträgt diese Förderung € 600,- jährlich pro Wohnobjekt. Es können mehrere Rechnungen in einem Förderantrag zusammengefasst werden. Pro Kalenderjahr, Förderungswerber und Wohneinheit kann jedoch nur ein Antrag gestellt werden.

Nicht gefördert werden z.B.: Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung und Erweiterung von Wohnraum oder Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen.

(erstellt am 10.06.2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 10/06/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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