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Verhalten bei Kontrolle - Besuch der Finanzpolizei

Verhalten bei Kontrolle - Besuch der Finanzpolizei

Die Finanzpolizei ist ein Organ der Abgabenbehörden, d.h. eine Sondereinheit bei den Finanzämtern und wird vom Bundesministerium für Finanzen koordiniert.

Was sind die Aufgaben der Finanzpolizei, und wie verhalten Sie sich bei einer eventuellen Kontrolle?

Primäre Aufgabe der Finanzpolizei ist es, Steuer- und  Sozialbetrug in Österreich zu bekämpfen. Sie überprüft somit unter anderem die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), die ordnungsgemäße Einhaltung und Abfuhr aller Lohnabgaben (Lohnsteuer, SV-Beiträge, etc.), die Einhaltung von Versicherungs- und Meldepflichten aus dem ASVG, des Glücksspielgesetzes und der Gewerbeordnung. Außerdem fallen auch Umweltschutz und gesundheitsrechtliche Vorschriften in die Zuständigkeit der Finanzpolizei.

Während einer Kontrolle müssen Betretungs-, Auskunfts- und Anhalterechte, sowie die Identität der Anwesenden festgestellt werden.

Die Finanzpolizei ist da: Kontrolle!

Erstmals haben sich die Finanzpolizisten bei einer Kontrolle auszuweisen, des Weiteren ist die Rechtsgrundlage anzugeben, auf welcher die Prüfung erfolgt.

Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall zumindest einen weiteren Zeugen beiziehen, der alle Vorgänge und Äußerungen schriftlich festhält und danach in ein zu unterfertigendes Protokoll überträgt.

Werden lohnsteuerliche Angelegenheiten geprüft, kann auch der Steuerberater beigezogen werden.

Alle Mitarbeiter sollten zur rascheren Kontrolle einen Lichtbildausweis, als auch die E-Card vorweisen können.

Für Arbeitnehmer, die sich im Fall einer Entsendung im Betrieb aufhalten, gelten Sonderbestimmungen zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nach AVRAG.

Für Arbeitnehmer, die sich im Fall einer Entsendung im Betrieb aufhalten, gelten Sonderbestimmungen zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nach AVRAG.

Wichtig: sich auch durch ultimative Aufforderungen von Seiten der Finanzpolizei nicht einschüchtern lassen, sondern zuerst rechtliche Möglichkeiten prüfen!

erstellt am 17/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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