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Umsatzersatz

Umsatzersatz

Ab dem 06. November 2020 kann der Umsatzersatz auf der Plattform FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag ist bis spätestens 15.12.2020 einzubringen und kann durch den Unternehmer selbst, durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit operativer Tätigkeit in Österreich, deren Branche (betroffene Branche lt. Definition ÖNACE) direkt von der Verordnung betroffen ist. Dazu zählen jene Unternehmen, die von der Lockdown Verordnung des Gesundheitsministeriums betroffen sind (z.B. Gastgewerbe, Sportstätten, Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen, Veranstalter, etc.).

Unternehmen sind nicht antragsberechtigt, wenn im Zeitraum 03.11. bis 30.11. gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung ausgesprochen wird. Weiters darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein und das Unternehmen muss bereits vor dem 01.11.2020 Umsätze erzielt haben. Ist ein Unternehmen in mehreren Branchen tätig, so bekommt es Umsätze aus Branchenteilen, die direkt betroffen sind, ersetzt.

Der Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80% des Umsatzes des Vergleichszeitraums, ist mit 800.000 gedeckelt und beträgt mindestens EUR 2.300.

Grundsätzlich ist jener Umsatz relevant, der in der Umsatzsteuervoranmeldung November 2019 angeben wurde. Wurde eine Quartals-UVA für das 4.Quartal abgegeben, wird die Summe der Umsätze durch drei dividiert. Wurde eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingereicht, wird die Summe der letzten rechtskräftig veranlagten Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch zwölf dividiert.

Gegengerechnet werden Covid-19-Kredithaftungen, welche noch nicht zurückbezahlt wurden, Covid-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds und Covid-19-Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds.

Zahlungen aus dem Härtefallfonds, dem Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit müssen nicht gegengerechnet werden.

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html

erstellt am 09/11/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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