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Trinkgelder eines Unternehmers

Trinkgelder eines Unternehmers

Wie sind Trinkgelder eines Einzelunternehmers ohne Dienstnehmer zu behandeln?

Wenn ein Gewerbetreibender in seinem Speiselokal allein für Service und Abrechnung verantwortlich ist und er damit auch die Trinkgelder vereinnahmt, sind diese aufgrund der betrieblichen Veranlassung als steuerpflichtige Betriebseinnahmen in den Erlösen zu erfassen – sie zählen auch aus umsatzsteuerpflichtiger Sicht zum Entgelt. Die Lohnsteuerbefreiung kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung, da diese Befreiungsbestimmung nur auf Trinkgelder anwendbar ist, die Arbeitnehmer erhalten.

(erstellt am 18.10.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 17/10/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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