.

SVA: Auskünfte per Mail oder Telefon

SVA: Auskünfte per Mail oder Telefon

Wie kann man bei der SVA Auskünfte telefonisch oder per Mail erfragen?

Damit die SVA der gewerblichen Wirtschaft Anfragen und Anträge per Telefon oder E-Mail beantwortet, muss aus Gründen des Datenschutzes eine schriftliche Einverständniserklärung eingereicht werden. Die umfasst unter anderem Sicherheitsfragen für telefonische Auskünfte, um zu gewährleisten dass nur Sie persönlich Auskünfte Ihre Person betreffend erlangen können. E-Mail–Beantwortung bedarf einer eigenen Zustimmung.

Den Download der Erklärung finden Sie HIER bzw. ist auch eine telefonische Anforderung unter der Telefonnummer 05 08 08 - 3022 möglich.

Falls Sie bereits über eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte verfügen, kann die Erklärung auch direkt unter www.svagw.at/einverstaendniserklärung-online ausgefüllt und eingereicht werden.

(erstellt am 10.11.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 10/11/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück