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Steuerreform: Auftraggeberhaftung für Scheinfirmen

Steuerreform: Auftraggeberhaftung für Scheinfirmen

Am 16.06.2015 wurde im Ministerrat das Sozial­betrugsbekämpfungs­gesetz (SBBG) beschlossen.

Dieses soll den Kampf gegen Scheinfirmen verstärken. Künftig soll also der Auftraggeber haften, falls eine Scheinfirma als solche erkenntlich ist.

Eine solche Regelung wird vermutlich einige Probleme mit sich bringen, da sich die Frage stellen wird, ab wann Erkenntlichkeit vorliegt oder nicht. Konkrete Punkte stehen noch aus.

Mit dieser Maßnahme soll der millionenschweren Betrug mit der Nicht-Bezahlung von Sozial­versicherungsbeträgen unterbunden werden.

erstellt am 19/06/2015 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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