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Sozialversicherung bei Erwerbstätigkeit im Ausland

Sozialversicherung bei Erwerbstätigkeit im Ausland

Die Frage, ob die Pflicht zur Sozialversicherung in Österreich bei einer zusätzlichen Tätigkeit im Ausland besteht, ist oft nicht ganz klar. Die wichtigsten Fälle können Sie im Folgenden nachlesen.

 
  • Selbständige Erwerbstätigkeit und unselbständige Beschäftigung:

Versicherungspflicht entsteht ausschließlich im Staat der unselbstständigen Beschäftigung.

  • Selbstständige Erwerbstätigkeit in nur einem Staat:

Versicherungspflicht tritt in jenem Staat ein, in dem der Betriebsstandort liegt (unabhängig vom Wohnort oder Staatsbürgerschaft)

  • Selbstständige Erwerbstätigkeit in mehreren EWR-Staaten und der Schweiz:

Werden selbstständige Erwerbstätigkeiten in zwei oder mehr Staaten gleichzeitig ausgeübt, wird die Versicherungspflicht ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des Wohnortstaates beurteilt (wenn ein wesentlicher Teil der Tätigkeit auch im Wohnortstaat ausgeübt wird - sollte dies nicht der Fall sein, dann sind die Sozialversicherungsgesetze jenes Staats anzuwenden, in dem sich der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet).

 Somit besteht im zuständigen Staat Versicherungspflicht, im anderen Staat Versicherungsfreiheit. Zur Ermittlung der Beitragsgrundlage sind jedoch sämtliche Einkünfte (auch die im nicht zuständigen Staat erzielten) zu berücksichtigen - als Obergrenze gilt die Höchstbemessungsgrundlage.

  • Weiterversicherung
Versicherungszeiten, die in einem EWR-Staat oder in der Schweiz erworben wurden, sind inländischen Versicherungszeiten gleichgestellt. Auch der Wohnort in einem solchen Staat schließt eine Weiterversicherung in der Krankenversicherung nicht aus.

erstellt am 17/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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