Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistung auf 10%
Diese Senkung ist auch für die damit verbundenen Nebenleistungen, falls der Preis im Beherbergungsentgelt enthalten ist (zB inkludierte Verabreichung eines Frühstücks), anzuwenden.
Diese Neuerung ist erstmals für Umsätze ab dem 31.Oktober 2018 vorgesehen. Unter den allgemeinen Voraussetzungen steht der Vorsteuerabzug für Geschäftskunden nun wieder in Höhe von 10% zu. Bereits gebuchte und auch bezahlte Nächtigungen für Zeiträume nach dem 31.10.2018 werden nicht mit einer Übergangsregel berücksichtigt und sind mit 13% Umsatzsteuer zu versteuern.
Tourismusbetrieben wird empfohlen die Anpassung der Steuerreform in ihre IT-Systeme zeitgerecht vorzunehmen.
erstellt am 04/10/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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