Selbstständig oder Dienstnehmer?
Seit dem 01. Juli 2017 gibt es mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ein verbessertes Verfahren, um die Abgrenzung zwischen Dienstnehmern und Selbstständigen präziser vornehmen zu können. Dazu sind unterschiedliche Überprüfungsmaßnahmen möglich:
- Neue Selbstständige und bestimmte gelistete Gewerbetreibende werden bei Neuanmeldung zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit einen Fragebogen erhalten, um zu überprüfen, ob eine beitragsrechtliche Selbstständigkeit oder ein Dienstverhältnis vorliegt
- Sofern im Zuge einer versicherungs- oder lohnabgabenrechtlichen Prüfung der Verdacht eines Dienstverhältnisses auftritt, muss von Seite der prüfenden Stelle (Finanzamt oder Gebietskrankenkasse) die SVA verständigt werden. In weiterer Folge wird gemeinsam die Zuordnung geklärt – stets unter Einbeziehung der SVA
- Prüfung durch Selbstinitiative: als bereits SVA versicherte Person kann über Antrag die Versicherungszuordnung geprüft werden (erfolgt über einen Fragebogen)
Durch die neue Rechtslage ergeben sich folgende Auswirkungen:
- Bei Umqualifizierung: geringere Nachforderungen, da es zu einer beitragsrechtlichen Rückabwicklung kommen wird, wodurch alle zu Unrecht geleisteten Beträge an den neu zuständigen Krankenversicherungsträger überwiesen werden
- Sofern keine Einigung zwischen der GKK und der SVA entsteht, hat die GKK einen Bescheid auszustellen: in diesem muss die GKK sich auch mit den Vorbringen der SVA auseinandersetzen
- Bindung gegenüber den Steuerbehörden: Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend (sofern nicht eine maßgebliche Änderung der Umstände eintritt)
Steuerliche Konsequenzen: der Feststellungbescheid entfaltet Bindungswirkung für die steuerliche Zuordnung, ob nichtselbstständige oder selbstständige Einkünfte vorliegen
erstellt am 18/09/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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