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Sachbezug eines Firmen-PKW

Sachbezug eines Firmen-PKW

Im Allgemeinen versteht man unter einem Sachbezug einen Vorteil aus einem Dienstverhältnis, der nicht in Geld besteht. Ein Sachbezug ist als Teil des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen. Was ist bei einem Sachbezug für ein KFZ zu beachten?

 

Wenn ein Arbeitnehmer ein firmeneigenes KFZ auch für Privatfahrten kostenlos nutzen kann (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), dann werden als monatlicher Sachbezug 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (inkl. USt und NoVA), jedoch maximal € 720,- verrechnet.

Handelt es sich bei dem benützten Kfz um einen Gebrauchtwagen, wird auf den Listenpreis bzw. auf den seinerzeitigen Anschaffungswert bei Nachweis abgestellt.

Bei einem Leasing-Fahrzeug wird der Sachbezugswert von den Anschaffungskosten berechnet, die auch die Berechnung der jeweiligen Leasingrate begründen.

 

Falls das firmeneigene Kfz nachweislich nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten genutzt wird (am besten ist ein Nachweis per Fahrtenbuch), wird der HALBE monatliche Sachbezug angesetzt, d.h. 0,75% bzw. max €360,- .

Übernimmt der Arbeitnehmer Kostenbeiträge (sowohl laufende als auch einmalige), dann vermindert sich der Sachbezug. Davon ausgenommen ist jedoch die Übernahme von Treibstoffkosten.

 

erstellt am 02/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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