Registrierkasse - Fristen
Ab dem 01.01. gilt die Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilung- und Registrierkassenpflicht
Bis zum 31.03. werden keine strafrechtlichen Verfolgungshandlungen gesetzt
Bis zum 31.06. gibt es nur dann keine finanzstrafrechtlichen Sanktionen, wenn aus plausiblen Gründen glaubhaft gemacht wird, warum Registrierkassenpflicht nicht erfüllt wird
zum Link: Aussendung des BMF
erstellt am 23/03/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
zurück