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Pendlerverordnung neu

Pendlerverordnung neu

Ab 1.1.2014 soll die neue Pendlerverordnung, die bereits am 19. September 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, zur Anwendung kommen.

Was sind die wichtigsten Inhalte dieser Verordnung?

 

Die Bundesministerin für Finanzen möchte mit der Pendlerverordnung die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros und die Kriterien zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes präzise festlegen, weiters einen Pendlerrechner auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen einrichten lassen.


INHALT:

1.) Konkrete Definitionen zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Ermittlung der Entfernung, als auch für den Begriff "Familienwohnsitz"

 

2.) Die genaue Festlegung der Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels:

Unzumutbarkeit liegt demnach vor, wenn

  • zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und umgekehrt kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht

Wird die Zeitdauer zugrunde gelegt, gilt:

  • bis zu 60 Minuten ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar

  • bei mehr als 120 Minuten ist die Benutzung stets unzumutbar

  • Liegt die Zeitdauer zwischen 60 und 120 Minuten ist auf die entfernungsabhängige Höchstdauer abzustellen (60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung; max. 120 Min.) Übersteigt die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsunabhängige Höchstdauer, ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar.

Bei der Berechnung wird immer der schnellste Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugrunde gelegt, auch Wartezeiten werden umfasst.

 

3.) Auf der Homepage des BMF ein Pendlerrechner eingerichtet werden, mit dem die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und die Beurteilung der Zumutbarkeit abgefragt und ausgedruckt werden können.

Je nach Ergebnis steht dann das kleine oder große Pendlerpauschale zu:

- kleines Pendlerpauschale:                                                           - großes Pendlerpauschale:

mind. 20 - 40 km: monatlich € 58,-                                                mind. 2 - 20 km: € 31,-     

40 - 60 km: monatlich € 113,-                                                        20 - 40 km: € 123,-

> 60 km: monatlich €168,-                                                            40 - 60 km: € 214,-

                                                                                                  > 60 km: € 306,-


In Kraft tritt die Verordnung vorbehaltlich mit 1.1.2014, und ist dann in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014, bzw. bei Berechnung der Lohnsteuer für Zeiträume ab diesem Datum anzuwenden.

Falls der Pendlerrechner bis zu diesem Datum nicht eingerichtet ist, tritt die VO mit späterem Zeitpunkt rückwirkend in Kraft.

 

erstellt am 21/11/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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