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Pendlerrechner ONLINE!

Pendlerrechner ONLINE!

Der Pendlerrechner ist auf der Website des BMF (abrufbar unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner/) online zur Verwendung bereitgestellt worden.

 

Nun kann sich jede/r BürgerIn in Eigeninitiative informieren, ob sie im steuerlichen Sinne PendlerIn ist und von einer eventuellen Förderung profitieren kann.

Es wird sowohl über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Auskunft gegeben, als auch festgestellt, ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar oder unzumutbar ist.

Der Pendlerrechner entfaltet Rechtsverbindlichkeit. Das heißt, dass der Pendlerrechner ab sofort nicht nur als Nachweis bei jeder Veranlagung gilt, sondern auch zur Geltendmachung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros beim Arbeitgeber dient.

Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 ist der Pendlerrechner anzuwenden. Auch diejenigen, die bereits für das Jahr 2013 ein Formular L34 bei ihrem Arbeitgeber abgegeben haben, müssen bis spätestens 30. Juni 2014 einen Ausdruck des durch den Pendlerrechner ermittelten Ergebnisses beim Arbeitgeber abgeben.

 

erstellt am 11/02/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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