Pendlerpauschale bei zwei Wohnsitzen
Mit der Pendlerpauschale soll der tatsächlich erwachsene Aufwand abgegolten werden. Bei Vorliegen von zwei Wohnsitzen muss für die Berechnung des Pendlerpauschales jener Wohnsitz herangezogen werden, von dem aus die Fahrten zur Arbeit auch tatsächlich angetreten werden.
(erstellt am 18.10.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
erstellt am 18/10/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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