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Pauschalierung - Handelsvertreter

Pauschalierung - Handelsvertreter

Belege sammeln oder bis zu Euro 10.424,- ohne Belege zu sammeln? Zahlt es sich immer aus - Was muss beachtet werden!

 

Wer ist Handelsvertreter?

Wer selbständig und gewerbsmäßig im Namen und auf Rechnung eines anderen Geschäfte (ausgenommen über unbewegliche Sachen) vermittelt oder abschließt, fällt unter den Begriff des Handelsvertreters.

 

Wie hoch ist die Handelsvertreterpauschale:

Der Durchschnittssatz für die durch die Handelsvertreterpauschale abgedeckten Betriebsausgaben beträgt 12% der Umsätze, höchstens jedoch 5.825 Euro jährlich.

Für die Vorsteuer stehen einem 12% des Pauschales bzw. 1,44% der Umsätze zu. 

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte angewandt werden. 

Kann man noch weitere Aufwendungen geltend machen?

Ja, die Handelsvertreterpauschale deckt nicht alle Betriebsausgaben ab. Nur folgende Ausgaben sind damit "abpauschaliert":

·Taggelder des Handelsvertreters (jedoch nur die eigenen, Taggeldersätze die vom Handelsvertreter an für ihn tätige Personen geleistet werden, können extra geltend gemacht werden)

·Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (Lager, Büro, Kanzlei);

·Bewirtung von Geschäftsfreunden;

·üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche (z.B. bei in Telefonzellen geführten Ferngesprächen).

Neben der Handelsvertreterpauschale bleiben somit viele Betriebsausgaben wie zum Beispiel Sozialversicherung, KFZ-Kosten/Kilometergeld, Löhne/Gehälter, Internet usw. abzugsfähig.

 

Gewinnfreibetrag?

Zusätzlich ist für den Handelsvertreter auch  der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrages absetzbar  (derzeit 3.900 €). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist bei der Pauschalierung hingegen nicht zulässig.

 Praxistipp: Vorteilshaftigkeitsvergleich - Pauschalierung ja/nein

Aufgrund des Verlustes des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist es unter Umständen sinnvoller auf die Pauschalierung zu verzichten, auch wenn die tatsächlichen Aufwendungen unter der Pauschale liegen. Unterjährig sollten somit sämtliche Belege gesammelt werden um dann bei der Erstellung der Steuererklärung einen Vorteilhaftigkeitsvergleich machen zu können.

 

 

erstellt am 24/07/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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