.

Operating Leasing

Operating Leasing

Was versteht man unter Operating Leasing? Welche steuerlichen Regelungen existieren?

Operating Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der die Gebrauchsüberlassung und nicht die Finanzierung im Vordergrund steht (im Gegensatz zum sog. Finanzierungsleasing). Beim Mietvertrag des Operating Leasing ist weder ein Restwert vereinbart noch dem Leasingnehmer bekannt, der Leasinggeber trägt die wirtschaftliche Chance bzw. das Risiko der Verwertung und ein Kauf kann keinesfalls unter dem Marktpreis erfolgen.

Im Jahresabschluss bedeutet dies, dass kein Aktivposten zu bilden ist, jedoch Mietentgelte auch dann zu kürzen sind, wenn die Angemessenheitsgrenze überstiegen wird. Demnach gilt eine Luxustangente von € 40.000,-, ab der Ausgaben steuerlich nicht anerkannt werden.

 

Bsp.: KFZ mit  Anschaffungskosten von €80.000,-  Operating Leasing, Monatliche Leasingrate: € 2.000,-

Ergebnis: lt. Steuerrecht wird nur der Aufwand von € 1.000,- anerkannt, da steuerlich von einem Anschaffungspreis von max. €40.000,- auszugehen ist, der Rest (50%) sind somit nicht aufwandswirksam.

(erstellt am 01.09.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 13/08/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück