Nutzung eines ausländischen KfZ - NoVA
Gemäß der VwGH-Erkenntnis vom 21.11.2013 (2013/16/0221) hat der dieser jedoch klargestellt, dass die gesetzlich geregelte 1-Monatsfrist mit jeder Einbringung des Fahrzeugs ins Inland neu zu laufen beginnt.
Konkreter heißt dies, dass auch eine längerfristige Verwendung eines privaten oder beruflich verwendeten Kraftfahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen in Österreich ohne Zulassung zum öffentlichen Verkehr im Inland erlaubt ist, sofern dieses Fahrzeug zumindest einmal monatlich - muss durch Nachweise bestätigt werden - zur Betankung oder Wartung vorrübergehend ins Ausland verbracht, und danach wieder ins Inland eingebracht wird.
erstellt am 06/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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