NoVA NEU
PKW:
- Die bisherige Bonus-Malus-Regelung ist ersatzlos mit 1. März 2014 entfallen
- Der 20%ige Erhöhungsbetrag ist ersatzlos entfallen
- Für Fahrzeuge mit einem CO²-Ausstoß unter 90 g/km fällt KEINE NoVA mehr an
- Der Nox-Bonus ist mit 1. März 2014 entfallen
- Die Bonusregelung für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (1.03.2014 bis 31.12.2015) erhöhte sich auf € 600,-
- Gebrauchtfahrzeuge, die aus der EU ins Inland gelangen sind steuerlich gleich wie ein altes im Inland zugelassenes Fahrzeug zu behandeln
- Sonderregelungen gelten, sobald die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die USt ist (z.B. NoVA als Teil der Leasingrate; kann zu Rückvergütung von 16,67% der vom Fahrzeughändler für das neue Leasingfahrzeug in Rechnung gestellten NoVA führen)
- Für Fahrzeugkäufe vor dem 16. Februar 2014 gilt wahlweise der NoVA-Tarif vor dem 1.3.2014
Motorrad:
Der bisherige Tarif bleibt für Motorräder völlig unverändert, nur der Höchststeuersatz wurde um 20% erhöht. Voraussichtlich erst im Jahr 2016 wird es einen Norm-CO²-Ausstoß für Motorräder geben.
DER NEUE TARIF:
CO²-Emissionswert in Gramm je Kilometer MINUS 90 Gramm
5
Der errechnete Steuersatz ist zu runden, der Höchststeuersatz beträgt 32%.
Sonderregelungen:
Dieser Betrag wird dann um einen Abzugsposten verringert, wenn es sich um ein Fahrzeug mit umweltfreundlichem Antriebsmotor handelt. Dieser Posten beträgt vom 1.März bis 31.Dezember 2014 für Dieselfahrzeuge €350,- , für alle anderen Fahrzeuge €450,-. Ab 2015 beträgt dieser Posten für alle Fahrzeuge € 400,- und ab 2016 für alle Fahrzeuge € 300,-.
erstellt am 17/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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