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NoVA NEU

NoVA NEU

Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2014 wurde auch die Novellierung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) beschlossen.

Konkreteres zu diesem Thema können Sie in diesem News-Beitrag nachlesen.

 

PKW:

  • Die bisherige Bonus-Malus-Regelung ist ersatzlos mit 1. März 2014 entfallen
  • Der 20%ige Erhöhungsbetrag ist ersatzlos entfallen
  • Für Fahrzeuge mit einem CO²-Ausstoß unter 90 g/km fällt KEINE NoVA mehr an
  • Der Nox-Bonus ist mit 1. März 2014 entfallen
  • Die Bonusregelung für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (1.03.2014 bis 31.12.2015) erhöhte sich auf € 600,-
  • Gebrauchtfahrzeuge, die aus der EU ins Inland gelangen sind steuerlich gleich wie ein altes im Inland zugelassenes Fahrzeug zu behandeln
  • Sonderregelungen gelten, sobald die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die USt ist (z.B. NoVA als Teil der Leasingrate; kann zu Rückvergütung von 16,67% der vom Fahrzeughändler für das neue Leasingfahrzeug in Rechnung gestellten NoVA führen)
  • Für Fahrzeugkäufe vor dem 16. Februar 2014 gilt wahlweise der NoVA-Tarif vor dem 1.3.2014

Motorrad:

Der bisherige Tarif bleibt für Motorräder völlig unverändert, nur der Höchststeuersatz wurde um 20% erhöht. Voraussichtlich erst im Jahr 2016 wird es einen Norm-CO²-Ausstoß für Motorräder geben.

DER NEUE TARIF:

CO²-Emissionswert in Gramm je Kilometer MINUS 90 Gramm

5

 

Der errechnete Steuersatz ist zu runden, der Höchststeuersatz beträgt 32%.

Sonderregelungen:

Dieser Betrag wird dann um einen Abzugsposten verringert, wenn es sich um ein Fahrzeug mit umweltfreundlichem Antriebsmotor handelt. Dieser Posten beträgt vom 1.März bis 31.Dezember 2014 für Dieselfahrzeuge €350,- , für alle anderen Fahrzeuge €450,-. Ab 2015 beträgt dieser Posten für alle Fahrzeuge € 400,- und ab 2016 für alle Fahrzeuge € 300,-.

erstellt am 17/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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