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Nationalrat beschließt Finanzstrafgesetz-Novelle

Nationalrat beschließt Finanzstrafgesetz-Novelle

Am 8. Juli 2014 wurde vom Nationalrat die FinStrG-Novelle 2014 beschlossen. Welche Änderungen ergeben sich daraus?

Am 8. Juli 2014 wurde vom Nationalrat die FinStrG-Novelle 2014 beschlossen. Welche Änderungen ergeben sich daraus?

Selbstanzeigen bei Finanzvergehen werden in Zukunft teurer:

Bisher waren nur Verzugszinsen zu bezahlen, künftig kommt jedoch ein Strafzuschlag hinzu.

Erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte waren bis jetzt straffrei und bewirkten erst im Wiederholungsfall eine Erhöhung der Abgabe um 25%.

Wiederholte Selbstanzeigen sind in Zukunft untersagt - wer zum ersten Mal eine Selbstanzeige macht, muss dafür bezahlen.

Bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen wird folgender Strafzuschlag verrechnet werden:

Bis € 33.000,-     ->           5 %

Bis € 100.000,-   ->           15 %

Bis € 250.000,-   ->           20 %

Über € 250.000,-  ->        30 %

 

erstellt am 11/07/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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