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Möglichkeit SVA-Vorauszahlung

Möglichkeit SVA-Vorauszahlung

Es gibt die Möglichkeit, für eine künftig entstehende Nachzahlung aus dem laufenden Jahr eine Vorauszahlung an die SVA der gewerblichen Wirtschaft zu leisten.

Diese Vorauszahlung hat zweierlei Vorteile; einerseits ist diese Vorauszahlung sofort steuerwirksam, andererseits muss man sich keine Gedanken mehr über künftige Nachverrechnungen machen. Die Vorauszahlung darf kein fiktiv gewählter Betrag sein, sondern muss sich auf eine konkrete Berechnung stützen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an uns, damit wir die korrekte Höhe für Sie berechnen können. Wichtig dabei ist des Weiteren, dass die Vorauszahlung noch vor dem 31.12.2018 bei der Sozialversicherungsanstalt einlangt.

erstellt am 18/09/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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