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Link zu Liste der Scheinunternehmen BMF

Link zu Liste der Scheinunternehmen BMF

Unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/  findet sich die aktuelle Liste der mit Bescheid festgestellten Scheinunternehmen – diese wird laufend aktualisiert.

Nach § 9 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz SBBG haftet die/der Auftrag gebende UnternehmerIn ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und ZahlerIn, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handelt.

Das Auftrag gebende Unternehmen haftet in diesem Fall für Ansprüche auf das gesetzliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten ArbeitnehmerInnen.

(erstellt am 10.06.2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 10/06/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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