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Kundengeschenke

Kundengeschenke

Immer wieder stellt sich die Frage, ob und inwieweit Kundengeschenke steuerlich absetzbar bzw. als Ausgabe anzusehen sind.

 

Grundsätzlich sind Kosten für Geschenke und Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner keine Betriebsausgabe, sondern "nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand".

Werbegeschenke wie Kugelschreiber, Bonbons, Kalender, Wein etc. sind dann sehr wohl als Betriebsausgabe zu behandeln, wenn sie mit dem Firmenlogo versehen wurden und es sich nicht um exklusive Produkte handelt.

 

erstellt am 23/04/2015 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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