.

Kleinunternehmerregelung - umsatzsteuerliche Änderungen ab 2017

Kleinunternehmerregelung - umsatzsteuerliche Änderungen ab 2017

Ab dem 01.01.2017 werden durch eine Änderung im UStG nicht mehr alle Umsätze eines Unternehmers zur Beurteilung des Überschreitens der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von € 30.000,- Euro herangezogen.

Bis dato wurden bei unecht steuerbefreiten Berufsgruppen sämtliche erzielten Umsätze (unabhängig davon, ob unecht steuerbefreite Umsätze oder nicht) zusammengezählt. Künftig werden nur mehr die steuerpflichtigen Zusatzeinkünfte für die Grenze von € 30.000,- herangezogen.  Dies hat zur Konsequenz, dass z.B. Ärzte, die neben ihren Heilbehandlungsumsätzen auch noch geringfüge Umsätze aus nichtmedizinischen Gutachten, der Vermietung von Wohnräumen, aus kosmetischen Behandlungen oder dem Verkauf von Kosmetikprodukten haben, nunmehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen können, sofern sie nicht zur Regelbesteuerung optieren. Gleiches gilt z.B. auch für Versicherungsvertreter, Aufsichtsräte, Zahntechniker, Hebammen etc.

erstellt am 02/02/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück