Kleinunternehmerregelung - umsatzsteuerliche Änderungen ab 2017
Bisher wurden bei Berufsgruppen, die unecht steuerbefreit sind (z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter, usw.) sämtliche Umsätze für das Überschreiten der Umsatzgrenze herangezogen.
Ab dem Jahr 2017 gibt es eine wesentliche Änderung dahingehend, dass nur noch steuerpflichtige Zusatzeinkünfte für die Grenze von € 30.000,- heranzuziehen sind.
Weiters gibt es eine Änderung jener Kleinunternehmer, die keinen Wohnsitz im Inland haben. Vor dem 01.01.2017 war es ausländischen Unternehmern nicht möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Nun haben auch ausländische Unternehmer mit Betriebssitz im Inland die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer.
erstellt am 06/04/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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