Kleinbetragsrechnungen NEU
Diese lag in der Vergangenheit bei € 150,- . Nun ändert sich § 11 Abs. 6 UStG wie folgt:
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:
1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
2. Die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
3. Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
4. Das Entgelt und
5. Der Steuerbetrag
Die vereinfachte Rechnungsausstellung gilt nicht für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet.
erstellt am 17/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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