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Kleinbetragsrechnungen NEU

Kleinbetragsrechnungen NEU

Eine wichtige Änderung, die seit 1. März 2014 mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 in Kraft getreten ist, ist die Anhebung der Wertschwelle zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen. 

Diese lag in der Vergangenheit bei € 150,- . Nun ändert sich § 11 Abs. 6 UStG wie folgt:

 

Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:

 

1.    Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers

2.    Die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände

3.    Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung

4.    Das Entgelt und

5.    Der Steuerbetrag

 

Die vereinfachte Rechnungsausstellung gilt nicht für ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet.

 

erstellt am 17/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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