Jahreserklärungen 2013
Ab dem 3. Februar können die
- Umsatzsteuererklärung
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Erklärung zur Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
ans Finanzamt übermittelt werden.
Die Abgabe der Jahressteuererklärungen gilt gemäß §134 Abs. 1 BAO bis zum 30. April des Folgejahres als fristgerecht, d.h., die Jahreserklärungen 2013 müssen bis 30.04.2014 abgegeben werden - werden die Erklärungen elektronisch über Finanzonline eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres.
Bei Vertretung durch eine/n SteuerberaterIn verlängert sich die Frist auf spätestens 31. März des zweitfolgenden Kalenderjahres.
Bis zum 31. März 2014 sind somit die Jahreserklärungen für das Jahr 2012 einzureichen.
erstellt am 06/02/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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