Härtefallfonds Phase 2 - Update
Anspruch auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern, neue Selbständige und freie Dienstnehmer. Dies gilt auch dann, wenn sie eine Pension beziehen. Abwickelnde Stelle ist die Wirtschaftskammer Österreich.
Die Antragstellung erfolgt jeweils gesondert für einen Betrachtungszeitraum, für jeden Zeitraum ist ein eigener Antrag zu stellen. Bestätigt werden muss hierbei, dass man als Antragsteller durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant bedroht ist. Das ist der Fall, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% eingetreten ist, die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten oder wenn (zumindest überwiegend) ein Betretungsverbot bestanden hat.
Die steuerfreie Förderung besteht in einer Abgeltung des entgangenen Einkommens sowie eines Comeback-Bonus.
Allfällige Nebeneinkünfte müssen berücksichtigt werden. Eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 sowie aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds werden grundsätzlich angerechnet. Der Fixkostenzuschuss kann zusätzlich zum Härtefallfonds bezogen werden.
erstellt am 05/11/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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