Gewinnfreibetrag für das Jahr 2014
Für natürliche Personen im Rahmen der Steuererklärung und betrieblicher Einkünfte (Gewerbebetrieb, Freiberufler, geschäftsführende Gesellschafter) ist es möglich, einen Gewinnfreibetrag von bis zu 13% des Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens EUR 100.000, steuermindernd geltend zu machen.
Der Gewinnbetrag ist folgendermaßen gesplittet:
1. dem Grundfreibetrag (soweit Gewinn bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 3.900 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt.
Anmerkung: Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 30.000 Euro zu.
2. dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (für Gewinne über 30.000 Euro); dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Hierbei ist jedoch die staffelweise Reduzierung des Gewinnfreibetrages zu beachten:
· Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent
· die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
· die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
Die Deckelung der beträgt 580.000 Euro. Ab diesem Betrag steht Ihnen kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Somit kann der Gewinnfreibetrag maximal 45.350 Euro betragen.
Für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages kommen allerdings nur bestimmte Wirtschaftsgüter in Frage. Für nähere Informationen diesbezüglich finden Sie im § 10 EStG Gewinnfreibetrag oder Sie kontaktieren Ihren Steuerberater.
erstellt am 24/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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