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Gewinnfreibetrag für das Jahr 2014

Gewinnfreibetrag für das Jahr 2014

Da sich das Jahr 2014 nun wieder langsam dem Ende zuneigt, wollen wir sie über die Möglichkeit des Gewinnfreibetrags informieren. Die Nutzung des Gewinnfreibetrages reduziert die Steuerbasis und hilft Ihnen so die Steuern zu reduzieren.

Für natürliche Personen im Rahmen der Steuererklärung und betrieblicher Einkünfte (Gewerbebetrieb, Freiberufler, geschäftsführende Gesellschafter) ist es möglich, einen Gewinnfreibetrag von bis zu 13% des Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens EUR 100.000, steuermindernd  geltend zu machen. 

Der Gewinnbetrag ist folgendermaßen gesplittet:

1.      dem Grundfreibetrag (soweit Gewinn bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 3.900 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt.
Anmerkung: Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 30.000 Euro zu.

2.      dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (für Gewinne über 30.000 Euro); dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Hierbei ist jedoch die staffelweise Reduzierung des Gewinnfreibetrages zu beachten:

·         Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent

·         die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent

·         die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent

Die Deckelung der beträgt 580.000 Euro. Ab diesem Betrag steht Ihnen kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Somit kann der Gewinnfreibetrag maximal 45.350 Euro betragen.

Für die Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages  kommen allerdings nur bestimmte Wirtschaftsgüter in Frage. Für nähere Informationen diesbezüglich finden Sie im § 10 EStG Gewinnfreibetrag oder Sie kontaktieren Ihren Steuerberater.

erstellt am 24/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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