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Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung

Für welche Bereiche haftet der Geschäftsführer, für welche Bereiche nicht? Dabei muss zwischen Innenverhältnis, Außenverhältnis und der Haftung gegenüber der Öffentlichkeit unterschieden werden.

Im Innenverhältnis existiert

  • Organhaftung gegenüber der Gesellschaft: der Geschäftsführung ist verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und bei Unsicherheiten gegebenenfalls Rat einzuholen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet er für den daraus entstandenen Schaden.
  • Haftung aus dem Anstellungsverhältnis bei schuldhafter Verletzung des Anstellungsvertrages

Im Außenverhältnis unterscheidet man zwischen Haftung

  • Gegenüber Dritten: zB gegenüber Gesellschaftsgläubigern (nur in Ausnahmefällen)
  • Gegenüber einzelnen Gesellschaftern
  • In der Unternehmenskrise: Einberufung von Generalversammlungen; Antrag auf Insolvenzverfahren beim Gericht innerhalb von 60 Tagen; etc. Haftung bei daraus resultierenden Schäden bei Verspätung

Gegenüber der Öffentlichkeit könnten folgende Haftungstatbestände vorliegen:

  • Abgabenrechtliche Haftung: aus steuerrechtlicher Sicht haftet der Geschäftsführer für Abgabenschulden der Gesellschaft. Vor allem sollte somit am Finanzamtskonto geprüft werden, ob Abgaben wie USt, Lohnabgaben, KöSt etc. rechtzeitig und regelmäßig abgeführt werden. Sehr wichtig ist diese Prüfung vor allem bei Übernahme der Geschäftsführung von einer anderen Person; ratsam ist ebenso die Prüfung von bisher eingereichten Erklärungen und Abgaben, da den nachfolgenden eine Anzeigepflicht trifft, falls diese unrichtig waren.
  • Sozialversicherungsrechtliche Haftung für Abgaben, wenn die offenen Beiträge in der Gesellschaft in absehbarer Weise uneinbringlich sind
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei zB grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Begünstigung eines Gläubigers, Betrug, Untreue Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung, Schwarzarbeit, etc.
  • Verwaltungsstrafrechtliche Haftung

 

 

(erstellt am 19.05.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 20/05/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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