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Entscheidungen des UFS und VwGH 2013

Entscheidungen des UFS und VwGH 2013

Der Unabhängige Finanzsenat als auch der Verwaltungsgerichtshof haben im vergangenen Jahr wieder eine große Zahl von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht, die in den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen als Orientierung für Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2013 dienen können.

UFS:

Alleinerzieherabsetzbetrag im Jahr der Ehescheidung

Ist eine Abgabepflichtige mit einem Kind im Kalenderjahr mehr als sechs Monate verheiratet, so steht ihr der Alleinerzieher­absetzbetrag (§ 33 Abs 4 Z 2 EStG) nur dann zu, wenn sie vom Ehegatten dauernd getrennt lebt. Hat der Ehegatte aufgrund der Zerrüttung der Ehe im Einvernehmen mit der Abgabepflichtigen die eheliche Wohnung bereits im Vorjahr mit der Absicht verlassen, sich von ihr dauernd zu trennen und ist er gegen den Willen der Abgabepflichtigen im April des Streitjahres in die eheliche Wohnung zurückgekehrt ohne dass bis zur Scheidung der Ehe im September des Streitjahres eine dem Wesen der Ehe entsprechende Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen worden ist (Trennung von Tisch und Bett), so ist von einer dauernden Trennung im Streitjahr auszugehen, sodass der Abgabepflichtigen der Alleinerzieher­absetzbetrag zusteht.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Unfallkosten auf Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist, können die Kosten als sonstige Werbungskosten erfasst werden.

 

VwGH:

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung:

Prozesskosten erwachsen im Allgemeinen nicht zwangsläufig, womit eine Voraussetzung für Anerkennung als außergewöhnliche Belastung wegfällt - Prozesskosten werden somit nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Fahrten zur Heilbehandlung neben dem Kfz-Pauschbetrag wegen Behinderung:

Es wird davon ausgegangen, dass durch den Kfz-Freibetrag nur jener Mehraufwand abgedeckt wird, der einem Behinderten für gewöhnlich entsteht, weil er infolge seiner Behinderung kein Massenverkehrsmittel benützen kann. Die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stehenden Fahrtkosten stellen somit eine zusätzliche außergewöhnliche Belastung dar.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten:

Generell ist zu sagen, dass wenn die Entfernung mehr als 80 km beträgt und die Fahrtzeit für die einfache Strecke mehr als eine Stunde beträgt, laut VwGH doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt.

Streckenberechnung für Pendlerpauschale - "Fahrtstrecke":

Unter Fahrtstrecke ist jene Strecke zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Dies ist die kürzeste Strecke, die ein Arbeitnehmer für die tägliche Fahrt vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs, sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. So kann nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen ein Pendler "vernünftigerweise" durchaus einer nur unwesentlich längeren Fahrtstrecke als Pendlerroute den Vorzug geben, wenn diese besser ausgebaut und aus Sicherheitsgründen vorteilhaft ist.

erstellt am 14/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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