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Elektrofahrzeuge

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Welche steuerlichen Begünstigungen bietet die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs?

Seit Anfang 2016 ist die Anschaffung eines unternehmerischen Elektrofahrzeuges vorsteuerabzugsberechtigt. Liegen die Anschaffungskosten des Fahrzeuges zwischen € 40.000 und € 80.000 steht der Vorsteuer-Abzug aliquot, ab Anschaffungskosten in Höhe von € 80.000 nicht mehr zu.

Außerdem fällt aufgrund des fehlenden CO2-Ausstoßes keine NoVa an.

Sollte ein Dienstnehmer das arbeitgebereigene Elektrofahrzeug privat nutzen dürfen, muss kein Sachbezug verrechnet werden.

erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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