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E-Government-Gesetz ab 01.01.2020

E-Government-Gesetz ab 01.01.2020

In den letzten Tagen haben wir von unseren Klienten vermehrt Anfragen wegen eines Dokuments erhalten, dass in die persönliche Databox auf Finanzonline zugestellt wurde. Es handelt sich hier um das Informationsschreiben bezüglich elektronischem Verkehr mit den Behörden, da mit 1. Jänner 2020 ein neues E-Government-Gesetz in Kraft tritt.

Dieses Schreiben hat nichts mit dem Finanzamt zu tun und betrifft nicht unsere Vertretung gegenüber den Behörden. Wir werden Ihre Schreiben vom Finanzamt weiterhin in unsere Databox erhalten und an Sie wie gehabt weiterleiten.

Leider können wir für Sie in Zusammenhang mit dem neuen E-Government-Gesetz keine Änderungen oder Einstellungen vornehmen. Bitte lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch und treffen die für Sie notwendigen Schritte.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie unter diesem Link:
https://www.bmdw.gv.at/DigitalisierungundEGovernment/ElektronischeZustellung/Seiten/default.aspxLINK

erstellt am 18/07/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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