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Betriebliche Spenden als Betriebsausgaben

Betriebliche Spenden als Betriebsausgaben

Betriebliche Spenden können unter Beachtung bestimmter Kriterien direkt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Welche Regelungen es hierzu gibt, können Sie im Folgenden nachlesen.

 

Als Spenden absetzbar sind Geld- oder Sachleistungen an Vereine und andere Einrichtungen, die im Gesetz ausdrücklich genannt (§ 4a Abs. 3 Z 1 bis 3, Abs. 4, Abs. 6 EStG) oder in der Liste der Website des Bundesministerium für Finanzen aufscheinen.

Unternehmensspenden, die aus dem Betriebsvermögen gegeben werden, sind den Betriebsausgaben zuzuordnen - diese dürfen aber die Begrenzung von 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres nicht übersteigen.

Im Rahmen der Gewinnermittlung werden Spenden aus dem Betriebsvermögen schließlich abgesetzt und müssen eventuell auf Verlangen des Finanzamtes belegsmäßig nachgewiesen werden.

 

erstellt am 02/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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