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AWS Investitionsprämie

AWS Investitionsprämie

Förderbar sind Neuinvestitionen (auch gebrauchte Güter) in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichische Betriebsstätten eines Unternehmens, deren erste Maßnahmen zwischen dem 01.08.2020 und dem 01.03.2021 gesetzt werden.

Das Mindestinvestitionsvolumen beläuft sich auf EUR 5.000 pro Antrag, d.h. sofern Investitionen unter EUR 5.000 getätigt werden, kann kein Antrag eingebracht werden. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist diese Grenze als Nettogrenze zu betrachten, anderenfalls als Bruttogrenze.

Als erste Maßnahme gelten z.B. Bestellungen, Kaufverträge, Anzahlungen, Baubeginn, etc. nicht aber z.B. Planungsleistungen oder Finanzierungsgespräche.

Die Höhe des nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschusses beläuft sich auf

  • 7% bei Neuinvestitionen
  • 14% bei Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung/Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit

Eine Antragstellung ist zwischen dem 01.09.2020 und dem 28.02.2021 möglich. Nach Stellung des Antrages wird dieser von der AWS geprüft und ein Förderungsvertrag erstellt. Zur Auszahlung kommt es unmittelbar nach Abrechnungsprüfung (abgerechnet wird binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung) im Rahmen einer Einmalzahlung.

 

Nicht förderbar sind z.B.:

Klimaschädliche Investitionen, aktivierte Eigenleistungen, leasingfinanzierte Investitionen ausgenommen diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert, Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bau und Ausbau von Wohngebäuden wenn zum Verkauf oder zur Vermietung an Private bestimmt, Unternehmensübernahmen, Beteiligungserwerbe, Erwerb von Finanzanlagen.

https://foerdermanager.aws.at/

erstellt am 05/11/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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