Automatische Arbeitnehmerveranlagung
Sofern bis zum 30. Juni keine Steuererklärung eingereicht wurde, werden ab Juli 2018 automatische Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. In Gutschriftsfällen ergeht aufgrund der antragslosen Veranlagung automatisch ein Steuerbescheid.
erstellt am 20/06/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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