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Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Die automatische Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 startet mit dem 01. Juli 2018.

Sofern bis zum 30. Juni keine Steuererklärung eingereicht wurde, werden ab Juli 2018 automatische Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. In Gutschriftsfällen ergeht aufgrund der antragslosen Veranlagung automatisch ein Steuerbescheid.

erstellt am 20/06/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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