Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2013
Wird dies nicht erfüllt, muss für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre eine Ausgleichstaxe an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen entrichtet werden (§9 BEinstG)
Die Werte der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2013 sind wie folgt
(monatliche Werte) |
Kalenderjahr 2013 |
Kalenderjahr 2012 |
25 - 99 Dienstnehmer |
238€ |
232€ |
100 - 399 Dienstnehmer |
334€ |
325€ |
400 oder mehr Dienstnehmer |
355€ |
345€ |
erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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