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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2013

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2013

Die unter §1 Abs 1 BEinstG fallenden Dienstgeber sind verpflichtet auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Wird dies nicht erfüllt, muss für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre eine Ausgleichstaxe an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen entrichtet werden (§9 BEinstG)

Die Werte der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2013 sind wie folgt

(monatliche Werte)

Kalenderjahr 2013

Kalenderjahr 2012

25 - 99 Dienstnehmer

238€

232€

100 - 399 Dienstnehmer

334€

325€

400 oder mehr Dienstnehmer

355€

345€

 

erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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