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Aufbewahrungspflicht Steuerunterlagen

Aufbewahrungspflicht Steuerunterlagen

Mit 31.12.2017 endet prinzipiell die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2010. Lesen Sie im Folgenden mehr über die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Sie sind jedoch verpflichtet, die Unterlagen länger aufzubewahren, falls ein Verfahren anhängig ist oder die Unterlagen im Falle einer zivilrechtlichen Beweisführung notwendig sein könnten. Eine elektronische Archivierung ist ebenfalls zulässig (die Abrufbarkeit muss innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet bleiben). Achtung Grundstücke: je nach unternehmerischer oder außerbetrieblicher Nutzung können sich längere Aufbewahrungspflichten ergeben; halten Sie in Zweifelsfragen Rücksprache, bevor Sie Unterlagen vernichten.

erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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