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ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013

ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013

Halten Sie schon alle Daten für Ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013 bereit?

Ein Bescheid kann erst dann erstellt werden, wenn alle Lohnzettel und Meldungen vom jeweiligen Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt wurden.

 

Der gesetzliche Abgabetermin für den Arbeitgeber ist Ende Februar 2014.

 

Grundsätzlich können ArbeitnehmerInnenveranlagungen bis zum 31. Dezember des 5. folgenden Kalenderjahres eingebracht werden, d.h., die Möglichkeit zur Abgabe der ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013 besteht bis 31. Dezember 2018.

 

erstellt am 06/02/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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