Anlagenverzeichnis: Ganzjahres- und Halbjahresabschreibung
Für den Beginn der Anlagenabschreibung für Wirtschaftsgüter, deren Wert den Betrag von € 400,- übersteigt, ist in der Regel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes ausschlaggebend. Liegt dieser Zeitpunkt im 1. Halbjahr kann die ganzjährige Abschreibung geltend gemacht werden, liegt dieser Zeitpunkt nach dem 30.06. muss die Abschreibung in Form einer Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden.
Sollten Sie zeitnah die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes planen, führen Sie Anschaffung und Inbetriebnahme noch im Juni durch, um am Jahresende Steuern zu sparen!
(erstellt am 10.06.2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
erstellt am 10/06/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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