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Anerkennung der Kosten für den Besuch eines Fitnesscenter als außergewöhnliche Belastung

Anerkennung der Kosten für den Besuch eines Fitnesscenter als außergewöhnliche Belastung

Der VwGH hat im Zuge einer Amtsbeschwerde entschieden, dass eine Absetzbarkeit der Kosten als außergewöhnliche Belastung nur bei Einbettung des Fitnessstudiobesuchs und der dabei absolvierten Trainingseinheiten in eine ärztlich überwachte Behandlung möglich ist.

Nicht ausreichend ist eine vor Besuch des Fitnessstudios ausgestellte ärztliche Anordnung auf Heilgymnastik bei einem Physiotherapeuten, die durch eine weitere Anordnung dieses Physiotherapeuten auf Fortsetzen der Übungen auf Geräten eines Fitnessstudios "weitergeführt" wird.

Auch der UFS hat daraus zutreffend abgeleitet, dass für die Anerkennung von Kosten eines Fitnessstudios als außergewöhnliche Belastung die Zwangsläufigkeit dieser Ausgaben durch ein vor Beginn des Besuchs der Fitnessstudios ausgestelltes ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden muss, aus dem sich die Notwendigkeit und die Dauer des Fitnessstudiobesuches ergeben. Es ist daher erforderlich, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind.

Selbst bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung bestimmter Übungen würde freilich nicht jeder Besuch eines Fitnessstudios zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Wesentlich wäre die Einbettung des Fitnessstudiobesuchs und der dabei absolvierten Trainingseinheiten in eine ärztlich überwachte Behandlung, so gilt eine im Rahmen einer ärztlich verordneten physikalischen Therapie nach einem festen Trainingsplan laufend konkrete selbstständige Trainingseinheiten in einem Fitnessstudio als zwangsläufig erwiesen.

 

Das Wesentliche für die Praxis:

Der VwGH setzt die Voraussetzungen für die Anerkennung der Kosten für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 34 EStG 1988 sehr streng an:

1) Eine genaue ärztliche Anordnung vor Beginn mit festem Trainingsplan sowie

2) die Einbettung der laut ärztlicher Anordnung absolvierten Trainingseinheiten in eine ärztlich überwachte Behandlung sind erforderlich.

erstellt am 20/11/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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