Änderungen in der BUAK
Urlaubsersatzleistung als neue Art des Urlaubsverbrauches:
Mit der Urlaubsersatzleistung erfolgt eine finanzielle und zeitliche Abgeltung des bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch offenen und nicht verbrauchten Urlaubsanspruches.
Verpflichtende Portaleingabe:
Seit 1.1.2014 sind alle Betriebe gesetzlich verpflichtet, die automationsunterstützten Webanwendungen der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse zu verwenden.
Meldepflicht Teilzeit:
Seit 1.1.2014 sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten einschließlich aller Änderungen im Vorhinein zu melden.
Unverzügliche Meldung von Austritten:
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, muss dies unverzüglich gemeldet werden, um die Verrechnung der Urlaubsersatzleistung durchführen zu können.
erstellt am 23/01/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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