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Änderungen in der BUAK

Änderungen in der BUAK

Auch im Bereich der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse gibt es Neuerungen. Die Wichtigsten können Sie hier nachlesen.

Urlaubsersatzleistung als neue Art des Urlaubsverbrauches:

Mit der Urlaubsersatzleistung erfolgt eine finanzielle und zeitliche Abgeltung des bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch offenen und nicht verbrauchten Urlaubsanspruches.

Verpflichtende Portaleingabe:

Seit 1.1.2014 sind alle Betriebe gesetzlich verpflichtet, die automationsunterstützten Webanwendungen der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse zu verwenden.

Meldepflicht Teilzeit:

Seit 1.1.2014 sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten einschließlich aller Änderungen im Vorhinein zu melden.

Unverzügliche Meldung von Austritten:

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, muss dies unverzüglich gemeldet werden, um die Verrechnung der Urlaubsersatzleistung durchführen zu können.

 

erstellt am 23/01/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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