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Änderung Gewinnfreibetrag

Änderung Gewinnfreibetrag

Nach dem 1.Stabilitätsgesetz 2012 treten mit 1.1.2013 folgende Änderungen in Kraft:

Gewinnfreibetrag beträgt nicht mehr 13% des Gewinnes bis maximal 100.000€, sondern ist ab nun gestaffelt bis zu einem maximal Gewinnfreibertrag von 45.350€. Für die ersten 175.000€ der Bemessungsgrundlage beträgt der Gewinnfreibetrag weiterhin 13%. Für die nächsten 175.000€ nur noch 7%. Für weitere 230.000€ gar nur noch 4,5%.

Unverändert bleiben die Bestimmungen über den Grundfreibetrag von bis zu 3.900€, sowie die Bestimmungen über die begünstigungsfähige angesehenen Investitionen.

Beispiel:

 

 

2013

2012

Gewinn vor GFB

580.000€

580.000€

580.000€ 13 Prozent (2012)

 

75.400€

Ersten 175.000€ 13 Prozent (2013)

22.750€

 

Weitere 175.000€ 7 Prozent (2013)

12.250€

 

Nächsten 230.000€ 4,5 Prozent (2013)

10.350€

 

Gesamtbetrag möglicher GFB

45.350€

75.400€

Grundfreibetrag

3.900€

3.900€

Nötige Investitionen begünstigte WG

41.450€

71.500€

 

 

2013

2012

Gewinn vor GFB

900.000€

900.000€

900.000€ 13 Prozent (2012)

 

117.000€

Ersten 175.000€ 13 Prozent (2013)

22.750€

 

Weitere 175.000€ 7 Prozent (2013)

12.250€

 

Nächsten 230.000€ 4,5 Prozent (2013)

10.350€

 

Restlichen 320.000€ (2013)

Kein GFB mehr mögliche

 

Gesamtbetrag möglicher GFB

45.350€

100.000€ (Deckelung)

Grundfreibetrag

3.900€

3.900€

Nötige Investitionen begünstigte WG

41.450€

96.100€

 

Die Reduktion des Gewinnfreibetrages soll auf die Jahre 2013 bis 2016 beschränkt sein. Danach soll es wieder 100.000€ Gewinnfreibetrag geben. Es gilt abzuwarten.

 

 

 

erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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