Studieren kann oft hohe Kosten verursachen - etwa durch Lehrbücher, Skripten oder Mieten. Deshalb müssen viele Studenten neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei sollten bestimmte Verdienstgrenzen beachtet werden, um den Anspruch auf Familien- oder Studienbeihilfe nicht zu verlieren.
Der wohl wichtigste staatliche Zuschuss für Studenten (und Eltern) ist die Familienbeihilfe. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes steht den Eltern Familienbeihilfe zu. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung bis zum 24. Lebensjahr und mit einigen Ausnahmen, etwa bei Zivildienst oder Behinderung des Kindes, kann Familienbeihilfe auch bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden.
erstellt am 25/09/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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