Fristversäumnis Einreichung Jahresabschluss
Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften sind laut Gesetz dazu verpflichtet, den Jahresabschluss bis spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht elektronisch einzureichen.
erstellt am 17/09/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr