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Ausnahme von SVA-Beiträgen bei Kinderbetreuung

Ausnahme von SVA-Beiträgen bei Kinderbetreuung

Gewerbliche Einzelunternehmen oder Ärzte, die nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbstständigen Erwerbstätigen versichert sind und ihre selbstständige Tätigkeit nur im geringen Ausmaß ausüben, haben die Möglichkeit sich bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen von der GSVG oder der Pensionsversicherung nach FSVG ausnehmen zu lassen.

erstellt am 06/09/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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